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Allgemeine Geschäftsbedingungen von BizStay BV

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle bei BizStay B.V. getätigten Buchungen, wie in Artikel 1 definiert, und für jede Vereinbarung zwischen dem Mieter und dem Vermieter. 

Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe folgende Bedeutung: 

  • Mieter: jede Partei, die dem Vermieter eine Anfrage zur Buchung eines Apartments online oder per E-Mail, telefonisch oder auf andere Weise übermittelt;
  • Vermieter: BizStay B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Voorburg und Hauptgeschäftssitz in Den Haag, Waldeck Pyrmontkade 866B, 2518 JS, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 5118194;
  • Buchung: jeder zwischen dem Mieter und dem Vermieter geschlossene Vertrag über die kurzfristige Vermietung von Wohnraum;
  • Website: die Website des Vermieters: www.bizstayapartments.com; 
  • Haftungsausschluss: der Haftungsausschluss auf der Website.


Buchungen

2.1 Ein Mieter kann ein Apartment über die Website des Vermieters, per E-Mail, telefonisch, persönlich im Büro des Vermieters oder über externe Buchungsseiten wie Booking.com, Belvilla, Expedia, AirBnB oder andere von BizStay B.V. genutzte Buchungskanäle buchen.

2.2 Der Vermieter wird alle Buchungen per E-Mail bestätigen. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, die korrekte E-Mail-Adresse anzugeben und den Vermieter zu informieren, falls sich diese E-Mail-Adresse ändert.

2.3 Alle Buchungen basieren auf den vom Mieter gemachten Angaben (z.B. persönliche Daten, Anzahl der Gäste). Sollten sich die vom Mieter gemachten Angaben als unvollständig und/oder unrichtig erweisen, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Buchung mit sofortiger Wirkung zu stornieren, ohne dem Mieter gegenüber zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein.

2.4. Der Vermieter behält sich das Recht vor, jede Buchung nach eigenem Ermessen abzulehnen. 

Stornierung

3.1 Eine Buchung kann bis 14 Tage vor dem ersten Tag der vereinbarten Mietzeit kostenlos storniert werden. 

3.2 Im Falle einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen bis 24 Stunden vor dem ersten Tag des Mietzeitraums betragen die Stornierungskosten 50 % der vereinbarten Miete für den Mietzeitraum. 

3.3 Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem ersten Tag des Mietzeitraums betragen die Stornogebühren 100% des vereinbarten Mietzinses für den Mietzeitraum.

Akzeptanz der Bedingungen

4.1 Mit der Buchung erklärt der Mieter ausdrücklich, dass er die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Der Vermieter behält sich das Recht vor, für jede einzelne Leistung zusätzliche allgemeine und/oder besondere Bedingungen hinzuzufügen.

Zahlungsverpflichtung

5.1 Die Zahlung hat ausschließlich in Euro zu erfolgen.

5.2 Sofern Vermieter und Mieter nichts anderes vereinbaren, muss der Mieter den gesamten Buchungsbetrag 14 Tage vor Beginn des Buchungszeitraums begleichen. Falls der Mieter den vollen Betrag nicht rechtzeitig bezahlt, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Buchung zu beenden.

5.3 Falls die Buchung von einem Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden vorgenommen wird, kann die Zahlung auf Rechnung erfolgen. Wenn nicht anders vereinbart, muss das Unternehmen die Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab dem Beginn des Buchungszeitraums abschließen. 

5.4 Um eine Zahlung an BizStay B.V. zu leisten, bieten wir die Zahlungsplattform von Mollie an. Mollie ist ein zertifiziertes Unternehmen, das gesicherte und ausgewählte internationale Zahlungsmöglichkeiten anbietet. Mollie erfüllt in vollem Umfang die Richtlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde für die Sicherheit von Zahlungen im Internet und steht unter ständiger Aufsicht der niederländischen Zentralbank DNB.

5.5 Alle Preise sind in Euro angegeben und unterliegen saisonalen Schwankungen. Sobald eine Buchung vom Vermieter bestätigt wurde, können die Preise vom Vermieter nicht mehr erhöht werden, es sei denn, der Mieter ändert die Buchung.

5.6 Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive 9% Mehrwertsteuer ("VAT") und exklusive City Tax, sofern nicht anders angegeben. 

5.7 Die Äußerung eines Protestes oder einer Reklamation entbindet den Mieter nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen. 

5.8 Nach der Buchungsbestätigung kann die Miete vom Mieter nicht mehr zur Diskussion gestellt werden.

Nutzung

6.1 Am Anreisetag wird ein Mitarbeiter des Vermieters den Mieter am Standort abholen. Eine konkrete Uhrzeit für das Treffen ist in Absprache festzulegen, in der Regel stehen die Räumlichkeiten jedoch ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Der Mitarbeiter übergibt dem Mieter den Schlüssel und nimmt den Check-in vor.

6.2 Ein Check-in vor 7.00 Uhr morgens oder nach 22.00 Uhr gilt als verfrühter oder verspäteter Check-in, für den der Vermieter dem Mieter einen Zuschlag von 50 EUR in Rechnung stellen kann.

6.3 Sofern nicht anders vereinbart, wird ein Mitarbeiter des Vermieters den Mieter am Abreisetag vor Ort abholen, um die Schlüssel abzuholen und die Wohnung zu inspizieren. Der Mieter hat die Wohnung am Abreisetag vor 11.00 Uhr zu verlassen, wobei eine konkrete Uhrzeit für das Treffen in Absprache festzulegen ist.

6.4 Der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten selbst zu nutzen oder einem seiner Mitarbeiter die Nutzung zu ermöglichen.

6.5 Der Mieter verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze und Verordnungen staatlicher Stellen einzuhalten. 

6.6 Wenn die Räumlichkeiten Teil eines größeren Ganzen sind, wird der Mieter die geltende (Haus-)Ordnung einhalten. Der Mieter verpflichtet sich, alle Formulare auszufüllen und zu unterschreiben, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt des Mieters in den Räumlichkeiten erforderlich sind.

6.7 Der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten in normaler Weise zu nutzen und die Nachbarn oder den Vermieter nicht zu belästigen. Aus diesem Grund ist es dem Mieter nicht gestattet, in den Räumlichkeiten ein Musikinstrument zu spielen, Haustiere zu halten oder zu rauchen.

6.8 Der Mieter ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an den Räumlichkeiten zu treffen. Der Mieter wird Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass die Zentralheizung und die Wasserleitungen einfrieren. Der Mieter sorgt dafür, dass das Badezimmer sauber gehalten wird, damit keine Schimmelbildung entsteht. Etwaige Kosten, die sich aus dieser Reinigungspflicht ergeben, gehen zu Lasten des Mieters. 

6.9 Der Mieter wird den Vermieter unverzüglich, in jedem Fall aber so schnell wie möglich, über Schäden an den Räumlichkeiten informieren. Verstößt der Mieter gegen diese Warnpflicht, so haftet er für alle Schäden. 

Undichte Wasserhähne und Probleme mit der Toilette oder dem Badezimmer müssen in jedem Fall sofort gemeldet werden. Andernfalls gehen die zusätzlichen Reparaturkosten zu Lasten des Mieters. 

Bei längerer Abwesenheit des Mieters sorgt der Mieter dafür, dass er seiner Warnpflicht nachkommen kann. 

6.10 Der Mieter haftet für alle Schäden an den Räumlichkeiten, die durch vorsätzlichen Missbrauch und/oder unverantwortliches Handeln des Mieters verursacht werden. 

Kosten zu Lasten des Mieters

7.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gehen folgende Kosten zu Lasten des Mieters:

a) Schlüsselbruch oder -verlust;

b) Glasbruch innerhalb der Räumlichkeiten;

c) Kosten für die Reparatur oder den Ersatz bei Schäden an Einrichtungsgegenständen (auch Möbel), die durch den Mieter, Nutzer oder Gäste des Mieters oder Nutzers verursacht werden;

d) die Kosten für den Reinigungs- und Trockenreinigungsservice. Der Reinigungsdienst wird in jedem Fall nach der Räumung der Räumlichkeiten durch den Mieter am Ende des Buchungszeitraums in Betrieb genommen, aber gegebenenfalls auch öfter, wenn der Mieter dies wünscht;

e) die Stadtsteuer und/oder die lokalen Steuern und Gebühren, die von der Gemeinde Den Haag von Einwohnern erhoben werden, die (vorübergehend) an der Adresse der Räumlichkeiten gemeldet sind.

Übergabe

8.1 Der Mieter verpflichtet sich, die Räumlichkeiten bis zum Ende des vereinbarten Buchungszeitraums zu räumen.

8.2 Der Mieter muss die Räumlichkeiten in demselben Zustand übergeben, in dem sie ihm zur Verfügung gestellt wurden. Der Mieter erklärt, dass er die Räumlichkeiten in einem guten Zustand, frei von Schäden und sauber erhalten hat.

8.3 Bei der Übergabe müssen alle zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände vorhanden sein. Es ist nicht gestattet, die Anordnung der Einrichtungsgegenstände zu verändern.

8.4 Bei der Übergabe hat der Mieter die Schlüsselgarnituren an einen Beauftragten des Vermieters zurückzugeben, es sei denn, der Vermieter hat eine andere Weisung erteilt.

8.5 Übergibt der Mieter die Räumlichkeiten nicht in einem sauberen Zustand nach Angaben des Vermieters oder sind nach Angaben des Vermieters Reparaturen an den Räumlichkeiten erforderlich, so gehen die Kosten, die der Vermieter für die Reinigung oder Reparaturen aufwenden musste, zu Lasten des Mieters. Geringfügige Schäden, die durch den normalen Gebrauch entstehen, gehen zu Lasten des Vermieters.

8.6 Der Mieter verwirkt die Rechte an seinen persönlichen Gegenständen, die er bei der Übergabe in den Räumlichkeiten zurücklässt. Der Vermieter ist berechtigt, diese Gegenstände zu entfernen (bzw. entfernen zu lassen). Die Kosten für die Beseitigung gehen zu Lasten des Mieters. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die zurückgelassenen Gegenstände instand zu halten und kann nicht für Schäden an den zurückgelassenen Gegenständen haftbar gemacht werden.

Änderungen an den Räumlichkeiten

9.1 Der Mieter darf keine Änderungen in oder an den Räumlichkeiten vornehmen, es sei denn, der Vermieter hat zuvor seine schriftliche Zustimmung erteilt. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch (geringfügige) Veränderungen entstehen, z.B. durch das Anbringen von Nägeln, Schrauben, Aufklebern usw.

Austausch und Untervermietung

10.1 Vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vermieters darf der Mieter keine andere Partei an seine Stelle setzen.

10.2 Vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters ist es dem Mieter nicht gestattet, die Räumlichkeiten an eine andere Partei unterzuvermieten. 

Haftung und Entschädigung des Vermieters

11.1 Gehört die zu vermietende Wohnung nicht dem Vermieter, sondern wird die Wohnung im Wege der Beauftragung vermietet, so haftet der Vermieter in keinem Fall für Verpflichtungen, gleich welcher Art, die sich aus der Beauftragung oder Vermittlung ergeben und die sich auf den Mietvertrag auswirken. 

11.2 Der Vermieter haftet nicht für Schäden an Gegenständen oder am Mieter, Benutzer oder Besucher des Mieters oder Benutzers, die durch einen Defekt in den Räumlichkeiten infolge von Witterungsbedingungen wie Überschwemmungen, Naturkatastrophen oder anderen Kalamitäten entstehen. 

11.3 Jede Haftung des Vermieters, seiner Angestellten oder Vertreter gegenüber dem Mieter ist auf die Höhe der Entschädigungen beschränkt, die dem Vermieter in Erfüllung des Buchungsvertrages gezahlt wurden, gleichgültig auf welchem Rechtsgrund die Haftung des Vermieters beruht. 

11.4 In keinem Fall haften der Vermieter oder seine Angestellten oder Vertreter (weder vertraglich noch aufgrund einer unerlaubten Handlung) für indirekte Schäden oder Folgeschäden, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Gewinn- oder Umsatzverluste. 

11.5 Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Vermieter weder zu einer Entschädigung des Mieters noch zu einer Unterstützung des Mieters verpflichtet ist, wenn der Mieter von einem Dritten in Anspruch genommen wird, der direkt oder indirekt aus dem Buchungsvertrag resultiert, gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund sich eine solche Klage stützt. 

Höhere Gewalt

12.1 Unvorhersehbare UmstÃ?nde und/oder höhere Gewalt geben dem Vermieter das Recht, den Buchungsvertrag ganz oder teilweise ohne Fristen und StornogebÃ?hren aufzulösen oder die Verpflichtungen aus dem Buchungsvertrag auszusetzen. Der Vermieter kann in diesem Fall weder für die Nichterfuellung seiner Verpflichtungen noch für Schäden, die dem Mieter daraus entstehen, haftbar gemacht werden.

Kündigung und zusätzliche Garantien

13.1 Unbeschadet des Rechts auf Schadenersatz ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag, auch wenn er nur teilweise erfuellt wurde, ohne Inverzugsetzung zu kuendigen oder zusaetzliche Garantien zu verlangen:

  • Im Falle des Konkurses, der Anordnung der Vormundschaft, der Zwangsverwaltung, der ernsthaften Verschlechterung der Kreditwuerdigkeit oder des Todes des Mieters;
  • Wenn der Mieter seine Verpflichtungen aus dem Buchungsvertrag, den Dienstleistungen und diesen allgemeinen Bedingungen nicht erfuellt;
  • Wenn der Mieter die Raeume tatsaechlich nicht mehr nutzt.

13.2 Der Mieter stellt den Vermieter von möglichen Ansprüchen frei, die sich aus den in 12.1 beschriebenen Umständen ergeben.

Verspätete Verfügbarkeit

14.1 Kann der Vermieter dem Mieter die Räume nicht zum vereinbarten Termin zur Verfügung stellen, weil:

die Räume nicht rechtzeitig zur Anmietung bereit waren;

der frühere Mieter die Räume nicht rechtzeitig geräumt hat;

der Vermieter noch nicht im Besitz der entsprechenden Genehmigungen ist, die die Anmietung ermöglichen; oder

-eine andere Ursache, auch in Fällen höherer Gewalt, die die Verfügbarkeit der Räume verhindert, schuldet der Mieter für die Dauer der Verzögerung keine Miete. Andere Verpflichtungen aus dem Buchungsvertrag, denen der Mieter unterliegt, werden entsprechend ausgesetzt. 

14.2 Der Vermieter haftet nicht für den Schaden, den der Mieter infolge der Verspätung erleidet, es sei denn, es liegt grobes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit vor. 

14.3 Der Vermieter informiert den Mieter so schnell wie möglich über die drohende Verspätung. In dem Augenblick, in dem die Verspätung behoben ist und die Räumlichkeiten dem Mieter zur Verfügung gestellt werden, leben die Verpflichtungen, die sich aus dem Buchungsvertrag ergeben, für den Mieter wieder auf. Von dem Zeitpunkt an, an dem die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, muss der Mieter daher erneut die Miete zahlen.

Klausel zur Vertragsstrafe

15.1 Wenn der Mieter den Buchungsvertrag nicht erfüllt und die Nichterfüllung trotz einer Aufforderung des Vermieters, die Nichterfüllung zu beheben, andauert, schuldet der Mieter eine Vertragsstrafe von 250 € pro Tag für jeden Tag, an dem die Nichterfüllung andauert. Der Vermieter behält außerdem sein Recht auf Schadenersatz und Kündigung, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.

Zugang zu den Räumlichkeiten

16.1 Wenn der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter die Räumlichkeiten zu Wartungszwecken betreten muss, ist der Vermieter berechtigt, dies an Werktagen zwischen 9.00 und 20.00 Uhr zu tun. Im Falle einer Notsituation (z.B. Überschwemmung, Leckage, Feuer) oder bei Verdacht auf illegale Praktiken in den Räumlichkeiten hat der Vermieter das Recht, die Räumlichkeiten jederzeit zu betreten, ohne den Mieter zu benachrichtigen.

16.2 Bei längerer Abwesenheit des Mieters, z.B. Urlaub, sorgt der Mieter dafür, dass der Vermieter Zugang zu den Räumlichkeiten erhält. Der Mieter teilt dem Vermieter im Bedarfsfall mit, auf welche Weise der Vermieter Zugang zu den Räumlichkeiten erhalten kann.

Vermietungsbefugnis

17.1 Der Vermieter erklärt, dass er befugt ist, den Buchungsvertrag mit dem Mieter abzuschließen. Der Vermieter stellt den Mieter von allen Ansprüchen frei, die sich aus einer etwaigen fehlenden Befugnis ergeben könnten.

Verwaltung

18.1 Der Vermieter handelt, soweit nicht anders schriftlich mitgeteilt, als Hausverwalter der Räumlichkeiten. Die Angaben des Vermieters sind:

- BizStay B.V.

- HQ: Waldeck Pyrmontkade 866b, 2518 JS Den Haag

- + 31 [0]70 260 1269 (von 8.00 - 20.00 Uhr)

- info@bizstayapartments.com

Übertragung

19.1 Der Vermieter ist berechtigt, den Buchungsvertrag und alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Buchungsvertrag ergeben, auf einen Dritten zu übertragen. Mit der Annahme des Buchungsvertrages erteilt der Mieter im Voraus seine Zustimmung zu einer möglichen Übertragung.

Änderungen des Mietvertrages

20.1 Änderungen des Buchungsvertrages werden nur schriftlich per E-Mail vorgenommen. 

Nichtigkeit allgemeiner Bestimmungen 

21.1 Die Nichtigkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit und/oder Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen und führt daher nicht zur Nichtigkeit dieser Bestimmungen. Ein Wechsel der Leitung, des Managements oder der Aktionäre des Vermieters hat keine Auswirkungen auf die Dienstleistungen, den Buchungsvertrag oder jede andere Vereinbarung zwischen den Parteien. Der Vermieter behält sich das Recht vor, seine allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wenn er dies für erforderlich hält und/oder wenn dies im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Unternehmens notwendig ist.

Kosten von Gerichtsverfahren

22.1 Außer im Falle einer gerichtlichen Kostenentscheidung für den Vermieter trägt der Mieter alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die sich aus den beiderseitigen Ansprüchen aus dem Buchungsvertrag ergeben. Der Mieter und der Vermieter sind sich darüber einig, dass diese Kosten nach der Gerichtsvollziehergebührenverordnung (Besluit tarieven ambtshandelingen gerechtsdeurwaarders) in der jeweils gültigen Fassung festgesetzt werden. 

Domizil

23.1 Der Mieter wählt sein Domizil an der Adresse der Räumlichkeiten. Nur wenn die tatsaechliche Anschrift des Mieters aus dem Buchungsvertrag ersichtlich ist, kann der Wohnsitz auch an dieser Anschrift gewaehlt werden. Der Vermieter wählt das Domizil an der tatsächlichen Adresse, die im Buchungsvertrag angegeben ist. Der Vermieter kann seinen Wohnsitz auch an dem Ort wählen, an dem der Vermieter seinen Sitz hat, wenn dieser Ort ebenfalls aus dem Buchungsvertrag ersichtlich ist. 

Anwendbares Recht

24.1 Auf den Buchungsvertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist niederländisches Recht anwendbar. Alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien entstehen könnten, werden von einem niederländischen Gericht entschieden. Die Streitigkeiten werden vorzugsweise vor dem Bezirksgericht in Den Haag ausgetragen, es sei denn, dass zwingende Vorschriften über die Zuständigkeit dieser Wahl entgegenstehen.